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Nutzen des Löschkonzepts für den Datenschutz

Diese Seite beschreibt den Nutzen eines Löschkonzepts für den Datenschutz einer Organisation. Die Einführung in den »Nutzens eines Löschkonzepts und der Anwendung der DIN 66398« gibt einen Überblick über die Themen der Rubrik.

Löschvorgaben erfüllen

Der Nutzen eines datenschutzrechtlichen Löschkonzepts besteht zunächst darin, dass die verantwortliche Stelle mit dem Löschkonzept die ihr auferlegten Löschpflichten erfüllt. Es dient damit dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen.

Mit den Dokumentationsempfehlungen der DIN 66398 sollte auch erreicht werden, dass die Rechnenschaftspflicht nach Art. 5(2) DSGVO erfüllt wird:

Für die Löschanfragen Betroffener nach Art. 17 DSGVO sollten die Maßnahmen über einen Datenschutz-Prozess gesteuert und dokumentiert werden.

Werden alle Elemente der Norm umgesetzt, kann die verantwortliche Stelle die Löschung von personenbezogenen Daten so gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörde belegen.

Verarbeitungsverzeichnis und Auskunft

Die Bestände an personenbezogenen Daten werden für das Löschprojekt systematisch erfasst und Datenarten zugeordnet. Dadurch erhält der betriebliche Datenschutzbeauftragte wertvolle Informationen zu den Verfahren der Datenverarbeitung. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten kann ergänzt werden. Im Rahmen der Definition von Löschregeln und der Gestaltung von Geschäftsprozessen werden zudem auch die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung systematisch geprüft und dokumentiert (siehe unten).

Für Anfragen im Rahmen der Betroffenenrechte und die Informationspflichten hat das Löschkonzept mehrere Vorteile:

Die Angaben zum Löschkonzept – insbesondere die Datenarten mit den Löschregeln – können auch in das Verarbeitungsverzeichnis integriert werden. Dort können die Einträge zu den Verarbeitungstätigkeiten aktualisiert und ergänzt werden, weil für die Definition der Datenarten in der Regel die Rechtsgrundlagen der Fachprozesse gründlich geprüft werden. Allerdings sollte der Aufbau des Verarbeitungsverzeichnisses darauf vorbereitet sein, die Definition von Datenarten auch aufzunehmen.

Sehr gute Voraussetzungen für Audits zum Löschen

Ein Audit prüft Soll-Vorgaben gegen einen Ist-Zustand. Audits sind also nur möglich, wenn Soll-Vorgaben überhaupt bestehen. Der Regelkatalog und die Umsetzungsvorgaben nach DIN 66398 stellen diese Soll-Vorgaben bereit.

Die Umsetzungsvorgabe beschreibt alle wesentlichen Aspekte des Löschmechanismus für einen bestimmten Datenbestand, z.B. in einem Anwendungssystem. Daraus lassen sich auf einfache Weise die Prüfbedingungen für einen Auditplan ableiten. Anhand dieser Prüfbedingungen kann festgestellt werden, ob die Datenbestände nur noch den zulässigen Umfang haben und die Löschprozesse korrekt ausgeführt werden.

Datenschutz verankern

Die Arbeiten für ein Löschkonzept bieten auch die große Chance, den Datenschutz in der Organisation besser zu verankern:

Weiterer Nutzen ...

... ergibt sich zunächst und primär für die Durchführung des Löschprojekts mit einer erprobten Vorgehensweise!

... kann außerdem durch Synergieeffekte mit anderen Aufgabenbereichen entstehen.